Unsere Pflegeleistungen
In Deutschland existieren unterschiedlich ausgerichtete Pflegeformen, die sich am Bedarf bzw. am Grad der Pflegebedürftigkeit des Patienten orientieren. Die wichtigsten davon sind häusliche Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. All diese Formen nennt auch das Sozialgesetzbuch elf (SGB XI), welches die Soziale Pflegeversicherung in Deutschland regelt. Grundsätzlich gilt entsprechend SGB XI der Leitgedanke „ambulant vor stationär“. Die sämtlichen Möglichkeiten, einen Patienten in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen, sind demnach einer Behandlung in Krankenhaus, Pflegeheim oder Reha-Einrichtung vorzuziehen.
Pflegedienste leisten insbesondere ambulante Pflege. Diese umschließt sämtliche pflegerischen Maßnahmen, die von Pflegefachkräften bei Patienten zuhause durchgeführt werden, also Grund- wie Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Tages- und Nachtpflege bezeichnen die Betreuung bzw. Pflege während des Tages bzw. der Nacht – durchgeführt entweder teilstationär in speziellen Einrichtungen oder von einem Pflegedienst ebenfalls als ambulante Maßnahmen. Ferner übernehmen Pflegedienste auch sogenannte Verhinderungspflege, bei der Patienten für einen bestimmten Zeitraum ambulant gepflegt werden, zum Beispiel wenn die sonst pflegenden Verwandten verhindert sind.
Nach Sozialgesetzbuch fünf (SGB V), wird hingegen der Anspruch auf häusliche Krankenpflege (auch Intensivpflege) geregelt. Diese ambulante Pflege wird durch ein Rezept, für eine begrenzte Zeit verordnet. Die Behandlungspflege wir dabei unabhängig vom Pflegegrad verordnet.
Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Vermittlung von Hilfsdienste.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Wir übernehmen für einen bestimmten Zeitraum Ihre ambulante Pflege, wenn z. B. Ihre pflegenden Verwandten verhindert sind.
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)
Sie haben Fragen zu Pflegesachleistungen der häuslichen Pflege? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung
Sie haben Fragen zu Pflegesachleistungen der häuslichen Pflege? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Hauswirt. Tätigkeiten und Betreuungsleistungen
Sie haben Fragen zu Pflegesachleistungen der häuslichen Pflege? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Pflegeanleitung
Aktivierende Pflege: Wir helfen Ihnen, eigenständig zu bleiben, indem wir Sie in die Pflegeschritte mit einbeziehen und Ihnen zeigen, wie Sie sich selbst helfen können.
24 Stunden Bereitschaft
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar – zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Hausnotruf
Schnell und unkompliziert Hilfe anfordern in kritischen oder lebensbedrohlichen Situationen – bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.